Es spielt keine Rolle wann im Kalenderjahr Sie mit der Lohnverarbeitung beginnen. e-Lohn erlaubt Ihnen rückwirkend bis auf den Januar die Löhne zu verarbeiten! Damit steht einem Wechsel zu e-Lohn während des Jahres nichts im Weg.
Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung (KA/SW)
Bei Kurzarbeit und Schlechtwetter muss für AHV/ALV und UV der Lohn entsprechend der normalen Arbeitszeit abgerechnet werden.
Verarbeitungsbeispiel mit Kurzarbeit/Schlechtwetter-Entschädigung:
Beispiele in e-Lohn sind im Demomodus (kann im Menü unter Allgemein aktiviert werden) zu finden. Siehe dazu die Abrechnungen März 2009 MA 19 (ML) und MA 20 (SL).